Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Andre Riedel Immobilien (nachfolgend "Makler") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde").
Mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. der Anforderung von Informationen, Exposés oder der Vereinbarung von Besichtigungsterminen kommt ein Maklervertrag zustande. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle Angaben basieren auf den vom Verkäufer erteilten Informationen. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben zu überprüfen.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Hauptvertrag zustande kommt. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Höhe der Provision richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen.
Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu zahlen.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Besichtigungen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Kunde hat bei Besichtigungen die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Für Schäden, die während der Besichtigung entstehen, haftet der Kunde.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ab Inserierung einer Immobilie in Print- und Online-Medien der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und im Kauffall übergeben werden muss.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maklers.